- Wie alt muss mein Kind für die Anmeldung im Kindergarten sein:
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Das Kind muss genau 3 Jahre alt sein. Stichtag ist der 1. September.
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- Kann ich mein Kind an der DBST anmelden, obwohl es kein Deutsch spricht?
- Ja, aber nur für die Aufnahme in den Kindergarten ist das Beherrschen der Deutschen Sprache nicht notwendig.
- Kann mein Kind ohne Deutschkenntnisse direkt die Vorschule besuchen?
- Nein. Kinder ohne Deutschkenntnisse müssen erst den Kindergarten besuchen, weil sie die Grundkenntnisse für das Erlernen der deutschen Sprache nur im Kindergarten erlernen können.
- Ist eine Aufnahme im Kindergarten oder in der Vorschule möglich, auch wenn das Kind nur eine iranische Staatsangehörigkeit besitzt?
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Ja, für Kinder mit nur einer iranischen Staatsangehörigkeit ist eine Aufnahme nur im Kindergarten/ Vorschule möglich. Ab Klasse 1 muss eine Genehmigung vom iranischen Amt für Auslandsschulen vorgelegt werden.
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- Wird mein Kind trotz seiner Zeugnisse einen Sprachtest durchführen müssen?
- Ja, bei manchen Kindern wird ein Sprachtest durchgeführt, um den Stand der Sprachkenntnisse zu überprüfen. Gfl. werden im Anschluss Sprachkurse angeboten, um das benötigte Niveau zu erreichen.
- Wie und wann wird die einmalige Anmeldungsgebühr von 1000 € eingezahlt?
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Die Anmeldungsgebühr in Höhe von 1000 € muss vor dem 1. Schultag in der Buchhaltung/ Saman Bank / Deutsche Bank eingezahlt werden und der Beleg in der Verwaltung abgegeben werden.
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